Seit dem 1. Februar 2021 müssen gemäß der Verordnung 2019/1148 des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2019 alle Motorradbatterien, die separate Elektrolyten haben, vor dem Verkauf vom Händler befüllt und aktiviert werden an den Endkunden, wenn dieser nicht über eine gültige EPP-Lizenz (Lizenz für Ausgangsstoffe für Explosivstoffe) verfügt.
Der Elektrolyt enthält über 15 % Schwefelsäure, eine Substanz, die neu klassifiziert und reguliert wurde. Es ist ein Verbrechen, eine nicht aktivierte Motorradbatterie mit getrenntem Elektrolyt in einer Flasche zu kaufen und zu besitzen, ohne eine EPP-Lizenz zu haben. Säurehaltige und aktivierte Batterien sind davon ausgenommen, können also geliefert werden, sobald der Händler sie befüllt hat.
Händler und Werkstätten benötigen keine PSA-Lizenz, wenn sie Schwefelsäure für ihre ordnungsgemäße Verwendung erwerben, importieren, besitzen und verwenden. Nachweise und Erläuterungen zu Ihrer prognostizierten Verwendung können angefordert werden.
Europäische Verordnung
Verordnung (EU) 2019/1148 des Rates und des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2019
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1148
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